Fragen und Antworten - Die Elektroantriebe für Gleitschirm, Delta und Starrflügler

Ich habe die Antworten auf diese Fragen nach dem besten Willen und aufgrund vom meinen aktuellen Wissenstand geschrieben. Ich möchte aber nicht für diese Antworten haftbar sein. Änderungen sind zudem jederzeit möglich.

Wie lang kann man mit einem Elektroantrieb für Hängegleiter fliegen?

Das hängt davon ab, ob du mit einem Gleitschirm, Delta oder Starrflügler fliegst, wie gross oder klein dein Schirm ist, wie schwer zu bist, wie dosiert du mit dem Gashebel umgehst und selbstverständlich auch wie die Wetterbedingungen sind. Mit einer Ladung sind Flüge zwischen 12 Minuten und mehreren Stunden möglich.

Als ich z.B. in Hummel in der Nähe von Einsiedeln mit meiner Sonderbewilligung geflogen bin, bin ich 90 Minuten später mit einer noch halb vollen Batterie gelandet. Die Aufwindzone befand sich knapp über dem Startplatz, das heisst für die «motorlosen» Kollegen unerreichbar. Ich brauchte dagegen nur ein bisschen Strom, um die erforderlichen 50 Meter zu steigen. Die Natur hat dann die restliche Arbeit übernommen.

Bei einem anderen Flug in der Gemeinde Oberwil-Lieli (siehe Artikel Aargauer Zeitung) konnte ich von einer leichten dynamischen Aufwindzone profitieren, die den Westwind gegen den leicht abgeneigten Hang produziert hat. Sie war schwach, hat aber gereicht, um mit ein bisschen mehr als Standgas in der Luft zu bleiben. So konnte ich mit einer kleinen Batterie etwa 45 Minuten friedlich mit Blick Richtung Bremgarten soaren.

Um zu deiner Frage zurückzukehren: Mit einer kleinen Batterie für Gleitschirme kannst du vielleicht 12 Minuten fliegen, mit einer grösseren Batterie sind etwa 24 Minuten ohne Thermik oder Aufwinde möglich.

Leistungsfähige Deltas wie ATOS haben aufgrund optimalen aerodynamischen Eigenschaften eine deutlich grössere Höchstflugdauer. Mir wurde diesbezüglich berichtet, dass auch ohne Thermik mit einem e-ATOS Flüge von über 1 Stunde möglich sind.

Wie teuer ist ein Elektroantrieb?

Das hängt davon ab, ob der Antrieb für Gleitschirm, Delta oder Starrflügler (z.B. Archeopteryx) wie auch ob der Antrieb neu oder eine Occasion ist. Grundsätzlich sind zwischen Euro 10'000 bis Euro 100'000 alle Preise möglich. Für Gleitschirme und Delta eher zwischen Euro 10'000 und 20'000. Occasionen findet man zu tieferen Preisen.

Die Anfangsinvestition ist dennoch hoch und dies erklärt auch, warum Elektroantriebe im Ausland kaum konkurrenzfähig sind (wo es legal ist, mit Benzinern zu fliegen). Da in der Schweiz als motorisierte Hängegleiter nur Elektroantriebe zugelassen sind, befinden wir uns in einer besonderen gesetzlichen Ausgangslage.

Für Hängegleiter-Piloten untypisch, dagegen für die anderen Aviatik-Kollegen gang und gäbe, besteht die Möglichkeit, die Anschaffungskosten stark zu reduzieren, wenn sich 3-4 Piloten einen Antrieb teilen. Wenn die anfänglichen Investitionskosten Euro 16'000 betragen und 4 Piloten beteiligt sind, dann kostet der Antrieb nur noch Euro 4'000 pro Kopf. Und wer fliegt 365 Tage pro Jahr? Zwar ist es toll, wenn man den eigenen Antrieb hat, aber es ist auch angenehm, wenn man Euro 12'000 sparen kann. Diese Anschaffungsstrategie sollte mindestens einen Überlegungswert sein.

Sind Elektroantriebe leise?

Nicht unbedingt. Die Hauptlärmquelle ist der drehende Propeller und je schneller er dreht, desto lärmiger ist er.

Die Deutschen haben dies betreffend wirklich gute Arbeit geleistet. Den Elektroantrieb mit ATOS konnte ich das erste Mal in Bellechasse bewundern (2009). Ich erinnere mich noch an den überraschten Gesichtsausdruck von einem jungen Vertreter des Bundesamtes für Umwelt als der Pilot Toni Roth 10 m von ihm entfernt gestartet ist. Der Antrieb war so leise, dass man nur ein sanftes beruhigendes Hintergrundgeräusch gehört hat. Der BAFU-Vertreter konnte seinen Ohren kaum trauen.



Auch der Scott-e für Gleitschirme wurde konzeptionell so entwickelt, dass die Lärmemissionen gering sind (etwa 50 Dezibel in einem Abstand von 75 m). Das sind die leisesten Elektroantriebe für Hängegleiter, die ich persönlich kenne und in Aktion gesehen habe.

Wer dennoch ein kleiner Propeller und/oder eine kleine Tragfläche wählt, wird eine hohe Rotationsrate brauchen, um genügend Schub und als Folge daraus genügend Auftrieb zu produzieren. Ein solcher Antrieb kann lärmig sein, sogar lärmiger als ein Benziner. So betrachtet ist es erstaunlich, dass keine Lärmgrenzen für Elektroantriebe festgelegt wurden.

Auf den Punkt gebracht: Die Lärmemissionen von einem Elektromotor sind gering, wenn das Gesamtkonzept mit Antrieb und Tragfläche entsprechend aufgebaut ist. Und da wir die Sympathie der Bevölkerung und das gute Image der Elektrofliegerei und der (motorlosen) Hängegleiter behalten möchten, bitten wir die Piloten mit leisen Elektroantrieben, mit genügend grossen Schirmen und nicht über Menschensammlungen in tiefer Höhe zu fliegen (oder noch schlimmer: über Menschen und Tiere Vollgas zu geben).

Müssen Piloten mit Elektroantrieb eine minimale Höhe über Grund respektieren?

Das ist zwar erstaunlich, aber die Antwort lautet: Nein. Hängegleiter mit und ohne Antrieb sind gleichgestellt.

Dazu gilt folgende Bestimmung:
«Menschenansammlungen im Freien, Gebäude, öffentliche Strassen, Skipisten, öffentliche Transportanlagen wie Bahnen, Luftseilbahnen und Skilifte sowie elektrische Freileitungen und andere Kabel sind in einem genügenden Abstand zu überfliegen oder zu umfliegen.» (Quelle)

Da Elektroantriebe nicht geräuschlos sind, bitten wir dennoch alle e-Piloten dringend - abgesehen vom Start und von Sicherheitsproblemen - alles Mögliche zu unternehmen, so dass Menschen und Tiere, die ruhen möchten, nicht belästigt werden! Das ist zwar nicht gesetzlich erforderlich, dennoch sehr wichtig, nicht nur aus Naturschutzgründen, sondern auch um die Chance für zukünftige Erleichterungen zu erhöhen (sprich: Abhebung des Flugplatzzwanges).

Darf ich mit meinem Schirm einen Elektroantrieb fliegen?

Ja. Es ist nicht gesetzlich vorgegeben, dass die Kombination Schirm - Elektroantrieb getestet werden muss, es sei im Handbuch vom Hersteller festgelegt wurde, dass der Antrieb nur für bestimmte Schirme zugelassen ist.

Dennoch empfehlen wir dir für deine Sicherheit, dass der Schirm mindestens als Motorschirm in der passenden Gewichtskategorie zugelassen wurde. Angaben dazu findest du meistens auf der Website des Gleitschirm-Herstellers. So hast du eine gewisse Sicherheit, dass der Schirm auch mit erhöhtem Anstellwinkel nicht in Stall oder Sackflug gerät wie auch, dass sich der Schirm trotz erhöhter Flächenbelastung auch im Fall von Klappen weiterhin vernünftig verhält.

Sind Elektroantriebe sicher?

Wenn sie der deutschen Lufttüchtigkeitsverordnung nach NFL II 23/05 entsprechen, dann ja.

Wenn die Geräte nicht nach dieser (oder neuer) Norm zugelassen sind, lauern Risiken, die man kennen muss. Wenn z.B. die Batterie überhitzt oder der drehende Propeller weggeschleudert wird, dann handelt es sich um ernst zu nehmende Gefahren für die eigene Sicherheit und ev. für die Sicherheit anderer Menschen (am Boden).

Die VLK besagt, dass
«Hängegleiter mit elektrischem Antrieb müssen den Lufttüchtigkeitsanforderungen des deutschen Luftfahrtbundesamtes (LBA) für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge der Bauart Fussstart-UL und Trike in der Fassung vom 17. März 2005 oder in einer früheren, zum Zeitpunkt der Musterzulassung geltenden Fassung entsprechen.» (Quelle).

Manche Piloten erleben vielleicht diese Bestimmung als Bevormundung gegen ihre Freiheit oder würden lieber einen günstigeren Antrieb kaufen, Fakt ist aber auch, dass das letzte, was wir erleben oder in Zeitungen lesen möchten, ist, dass jemand mit einem Elektroantrieb abgestützt ist, weil z.B. die Batterie in der Luft Feuer gefangen hat.

Daraus folgt: Wenn ein Pilot mit einem nicht zugelassenen Elektroantrieb fliegt, handelt er nicht nur illegal, sondern gefährdet auch sein Leben und ev. die Zulassung um in der Schweiz elektrisch fliegen zu dürfen.

Grundsätzlich gilt es: Jeder Pilot ist verpflichtet, vom Hersteller die Bestätigung zu erhalten, dass der von ihm eingesetzte Elektroantrieb die deutschen Anforderungen genügt.

Darf ich meinen eigenen Elektroantrieb bauen und in der Schweiz fliegen?

Ja, falls du vom BAZL eine Sonderbewilligung für Experimentalgeräte bekommst. Die Sonderbewilligung bekommst du dennoch nur, falls hinter deinem Vorhaben kommerzielle Interessen stehen und nur solang dein Antrieb weiterentwickelt wird. Die definitive Entscheidung für die Sonderbewilligung liegt beim BAZL .

Brauche ich für die Haftpflicht eine zusätzliche Versicherung?

Nein, wenn du als SHV-Mitglied eine SHV-Haftpflichtversicherung mit Generali abgeschlossen hast. Die SHV-Haftpflichtversicherung für Hängegleiter-Piloten schliesst das Führen eines Hängegleiters mit Elektroantrieb ein. Die SHV-Haftpflichtversicherung (85 CHF pro Jahr) können nur SHV-Mitglieder abschliessen. Beitrittserklärung und Versicherungsabschluss via SHV-Webseite.

Was muss ich tun, um die SHV-Lizenz für Hängegleiter mit Elektroantrieb zu erwerben?

Die Antwort findest du hier...

Bei welcher Flugschule darf ich die e-Weiterbildung absolvieren?

Die Antwort findest du auf der Übersichtsseite für Elektroantriebe...

Gibt es schon Piloten mit einer e-SHV-Lizenz?

Ja. Wenige Monate nach Übernahme des Projektes seitens SHV haben die ersten Piloten ihre e-SHV-Lizenz erworben. Fotos dazu findet man in FB. Das Video zeigt den Start meiner Prüfung.

Wie lang dauert die Weiterbildung?

Die Pilotphase dient dazu, diese Frage zu beantworten. Meine persönliche Schätzung: 3 bis 10 Tage. Was aber wirklich Sache ist, wird sich noch zeigen.

Ist es anderes, mit einem Gleitschirm mit oder ohne Antrieb zu fliegen?

Ich selber fliege Gleitschirm, Motorschirm und Elektroschirm. Aufgrund meiner Erfahrung beantworte ich die Frage mit einem klaren Ja.

Die Startprozedur besteht weiterhin auf den vertrauten drei Phasen «Aufziehen», «Kontrollieren» und «Beschleunigen». Dennoch mit 20-30 kg als Fussstarter den Schirm «aufziehen», ohne den Gashebel oder die Bremsen zu verlieren, ist gewöhnungsbedürftig. Die Kontrollphase mit einem Antrieb am Rücken ist erschwert und während der Beschleunigungsphase biegst du dich nicht nach vorne, sondern eher nach hinten. Reflexe, die du als Gleitschirmpilot trainiert hast, müssen somit bis zu einem gewissen Grad abtrainiert werden, um mit einem Antrieb zu starten.

In der Luft kannst du mit Gewichtsverlagerung nur ein bisschen die Tragfläche steuern, dazu kommt noch der Schub am Rücken, der für motorlose Piloten ein neues Erlebnis darstellt und die Landung erfolgt schneller, da du schwerer bist.

Es gibt somit wohl Unterschiede mit dem motorlosen Fliegen. Dennoch: e-Fliegen macht wirklich Spass!

Bis heute galt das Prinzip, dass man von Flugfeldern einen Abstand von mindestens 5 km halten muss. Und nun müssen Hängegleiter mit Elektroantrieb von einem Flugfeld starten. Ist dies nicht gefährlich?

Das grösste Risiko im Flugfeldverkehr sind Zusammenstösse zwischen Flugverkehrsteilnehmern. Die Zusammenstösse werden mit klaren Regeln und mit der Verkehrstrennung (Separation) vermieden. Konkret bedeutet dies, dass der Verkehr im Flugfeldbereich so geregelt wird, dass Gleitschirme mit Elektroantrieb vom restlichen motorisierten Verkehr getrennt werden. Dann besteht tatsächlich kein Risiko mehr für Kollisionen, vorausgesetzt, dass alle Beteiligten streng und ausnahmelos die Regeln respektieren (was man übrigens von guten Piloten erwarten kann).

Wenn Gleitschirme und Flugzeuge die gleiche Volte teilen müssen, dann klappt es nicht. Gleitschirme sind viel zu langsam und die Batterie ist leer bis die Volte abgeschlossen ist. Aus diesem Grund: Flugfelder, die verlangen, dass die «Standard»-Volte geflogen wird, sind für Gleitschirm-Flüge ungeeignet.

Die Praxis hat dennoch bewiesen, dass mehrere Flugfeldleiter bereit sind, konstruktive und für e-Gleitschirme geeignete Lösungen zu besprechen und umzusetzen. Aus diesem Grund sind sichere Gleitschirm-Flüge auf diese Flugfelder durchaus möglich und unproblematisch.

Da Delta und Starrflügler schneller sind, können sie oft die Standard-Volte eines Flugfeldes nutzen. Für sie ist die Integrierung im Flugfeldverkehr einfacher als für Gleitschirme.

Gibt es überhaupt Flugfelder, die Hängegleiter mit Elektroantrieb akzeptieren?

Manche Flugfeldleiter haben bis heute skeptisch reagiert, andere dennoch Piloten mit Elektroantrieb nicht nur «toleriert», sondern auch herzlich willkommen geheissen.



Auf der Website des Vereines «Elektro Schweiz» werden die Flugfelder aufgelistet, die sich bereit erklärt haben, e-Flüge mit Gleitschirmen und mit Deltas zuzulassen oder bei denen Testflüge stattfinden.

Das Projekt «Elektroantrieb für Hängegleiter» ist auf die gute Zusammenarbeit mit Flugfeldleitern angewiesen. Die Tatsache, dass schon heute Flüge mit Gleitschirmen und Deltas auf verschiedenen Flugfelder möglich sind, ist das Ergebnis von grossen Anstrengungen, die Piloten, aber auch Flugfeldleiter unternommen haben, um dem e-Projekt eine Zukunft zu ermöglichen.

Leider gab es schon Flugfelder, die eine Zusammenarbeit abgelehnt haben, da ein Pilot zu aufdringlich oder ungeduldig war. Aus diesem Grund gilt es: Kein Pilot sollte einen Flugfeldleiter kontaktieren, bevor der Verein Elektroflug Schweiz (info@efs-ves.ch) informiert wurde und die Möglichkeit hatte, den aktuellen Stand der Dinge sowie die beste Strategie zu besprechen. Wir bitten alle Piloten sich an diese «informelle» Regelung zu halten.

Ist Flugfunk obligatorisch?

Es ist noch offen (Stand Ende 2017), ob und wann eine Theorieprüfung (Fach 90) sowie die praktische Prüfung Radiotelefonie in einer nationalen Sprache (oder in englischer Sprache, falls am Flugfeld auch Englisch gesprochen wird) absolviert werden muss. Der ursprünglich vorgesehene Termin vom 8. April 2018 wurde jedenfalls verschoben. Piloten mit gleichwertiger ausländischer Funk-Lizenz müssen diese Prüfungen nicht machen.

Eine Arbeitsgruppe des SHV hat anfangs Oktober ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist, dass es für Hängegleiter mit und ohne Elektroantrieb eine angepasste Ausbildung und Prüfung geben wird, die sich auf deren Bedürfnisse beschränkt und nicht wie heute eine vollständige Prüfung wie für Motor- oder Segelflieger gemacht werden muss. Diese Lizenz wird jedoch nur für den Betrieb von Hängeleiter berechtigen. Bei einer zusätzlichen Ausbildung in Richtung Motorflug-PPL muss die normale Radiotelefonie nachgewiesen werden.

Falls im Flugplatzbereich nur die nationale Sprache zum Einsatz kommt, ist RTF in der nationalen Sprache zulässig. Sonst ist RTF in englischer Sprache erforderlich.

Die Praxis zeigt, dass Hängegleiter mit Elektroantrieb nicht unbedingt sprechen müssen, wenn sie fliegen, dennoch ist durchaus sinnvoll, dass sie verstehen, was die anderen Piloten sagen. Das ist auch das primäre Ziel der Radiotelefonie (RTF), nämlich, dass alle beteiligten Flugverkehrsteilnehmer wissen, was gerade los ist und was als nächstes passiert… dies zur Förderung der Sicherheit im Flugplatzbereich.

Grundsätzlich darf ein Flugfeldleiter Piloten von der Verpflichtung befreien zu funken. Dieser Punkt hat manche Diskussionen in den Fliegerkreisen gegeben! Wir haben das Thema mit dem BAZL besprochen und es wurde bestätigt, dass falls der Flugfeldleiter damit einverstanden ist, für die Piloten keine Verpflichtung besteht zu funken. Als Folge daraus: Wenn der e-Pilot nie sprechen muss, dann reicht ein passives Funkgerät als Empfänger, um mindestens zu erfahren, was die anderen Piloten tun.

Falls der Pilot kommunizieren will oder muss, dann braucht man dazu noch die BAKOM-Funkzulassung. Die kostet jährlich CHF 144 (CHF 96 für die Verwaltungsgebühr und CHF 48 für die Konzessiongebühr) plus eine einmalige Investition für die erste Erteilung der Konzession (CHF 105). Wer ohne Konzession funkt, riskiert eine Busse bis CHF 100'000.

Funken darf zudem nur wer Voice (RTF) in der verlangten Sprache hat, das heisst eine Sprechfunkberechtigung in der Pilotenlizenz. Auch auf unkontrollierten Flugplätzen muss zwingend ICAO Standardphraseologie verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Dass die nötigen Kenntnisse dieser Phraseologie sowie der geltenden Verfahren vorhanden sind, beweist der Pilot anlässlich der praktischen Tischprüfung (simulierter Flug) zum Erwerb besagter Sprechfunkberechtigung. Lediglich ein Sprachnachweis (Language proficiency) ist auf unkontrollierten Plätzen innerhalb der Schweiz nicht erforderlich.

Ich hoffe, dass das Thema gewissermassen klar ist. Details dazu findet man in den aufgelisteten Links:

Was passiert, wenn ich von einem Flugfeld starte, aber die Batterie nicht mehr reicht, um sicher zurückzukehren?

Grundsätzlich gilt es, dass ein Hängegleiter mit Elektroantrieb auf einem Flugfeld landen muss, bei dem er die Berechtigung dazu hat. Dennoch wissen Piloten ganz genau, dass wenn man wegfliegt, nicht genau weiss, ob die Thermik da ist, wo man sie erwartet oder man vielleicht doch in einer Abwindzone gefangen bleibt.

So oder so, wenn eine sichere Rückkehr zum Flugplatz nicht mehr möglich ist, dann gilt es, eine Aussenlandung einzuleiten. Das ist erlaubt und hat keine Konsequenzen. Wenn Schäden entstehen, gilt das Prinzip: Schäden werden bezahlt. Aber das ist nichts Neues.

Ist die Flugplatzpflicht für immer?

Für immer hoffen wir nicht, aber in den nächsten 2-3 Jahren erwarten wir auch keine substantiellen Änderungen. Es ist in dieser Phase von zentraler Bedeutung, dass das Projekt «Elektroantrieb» gut startet und dass die e-Piloten mit ihrer sozialen und fliegerischen Kompetenz beweisen, zuverlässige Flugverkehrsteilnehmer zu sein.

Nach der Pilotphase und wenn die Erfahrungen positiv sind, sobald die Situation günstig wird, spricht nichts dagegen, das BAZL darum zu bitten, das Anliegen der Zulassung von Flügen mit Elektroantrieb ausserhalb vom Flugfeldbereich erneut zu prüfen.

Eine persönliche Note dazu: Ich bin optimistisch für die Zukunft. Und der Grund ist ganz einfach: Hängegleiter mit Elektroantrieb haben besonders strenge Bestimmungen (verglichen z.B. mit Heli- und Luftballonpiloten). Das heisst aber auch, dass es Spielraum für zukünftige Verbesserungen gibt, da wir letztendlich nicht mehr wünschen, als was für andere Piloten selbstverständlich ist.

Wie heisse ich auf einem Flugfeld?

Falls du vor dem Start oder in der Luft sprechen musst, brauchst du ein Rufzeichen. Dein Rufzeichen als Gleitschirmpilot auf Englisch lautet «Paragliding» + die letzten 2 Zahlen deiner SHV-Nummer. Als Delta und Starrflügler verwendest du den Ausdruck «Delta Glider» + die letzten 2 Zahlen deiner SHV-Nummer. Ich heisse übrigens: «Paragliding 99» (ausgesprochen: «paraglaiding nainer nainer»).

Muss ich den Abstand von 5 km von anderen Flugfeldern bzw. von 2.5 km von Heliports respektieren, obwohl ich von einem Flugfeld starte?

Ja, falls keine anderen lokalen Abmachungen gelten. Ausnahme: Du bist berechtigt, auf diese Flugfelder zu landen.

Muss ich für jedes Flugfeld, wo ich fliegen möchte, eine schriftliche Bestätigung vom Flugfeldleiter abholen und dem BAZL oder dem SHV als Gesuch einreichen?

Nein, nicht mehr. Eine Bestätigung vom Flugfeldleiter oder von seinem Vertreter brauchst du immer noch. Diese Bestätigung kann dennoch auch mündlich sein. Zum SHV oder zum BAZL wird kein Gesuch (mehr) eingereicht.

Darf ich mit einem Elektroantrieb für Hängegleiter über die Landesgrenze fliegen?

Grundsätzlich ja. Dies betreffend gilt folgende Bestimmung:

«Flüge über die Landes- und Zollgrenze sind gestattet, wenn keine Waren mitgeführt werden; die für den Grenzübertritt erforderlichen Papiere sind mitzuführen. Das ausländische Recht bleibt vorbehalten» (Quelle).

Was aber passiert, wenn du z.B. in Deutschland oder Frankreich landest, weiss ich nicht.

Darf ich mit meiner SHV-e-Lizenz im Ausland fliegen?

Für diese Frage habe ich keine Antwort. Ich vermute, dass für jedes Land andere Bestimmungen gelten.

Brauchen Piloten, die mit einem Hängegleiter mit Elektroantrieb fliegen, ein medizinisches Zeugnis (Medical)?

Nein

Wo finde ich mehr Informationen?

Folgende Websites helfen dir weiter, falls du mehr Infos brauchst:

Letzte Aktualisierung: Oliver Padlina, 12. Dezember 2017